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AGB

Sehr geehrte Teilnehmer*innen!
Vor Anmeldung bitten wir Sie, noch folgende Punkte sorgfaltig durchzulesen.

 

Vienna Alpine tritt ausschließlich als Reisevermittler auf. Für die Durchführung unseres Angebots sind autorisierte Bergwanderführer*innen (und im Falle staatlich geprüfte autorisierte Berg- und Skiführer*innen und Reiseführer*innen) verantwortlich. Diese sind haftpflichtversichert.

Im Falle einer vermittelten Reiseleistung gehen die Reisebedingungen des vermittelten Leistungsträgers (Bergbahn, Schutzhütte, Reiseveranstalter etc.) vor.

Vienna Alpine übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Sie verzichten daher auf jegliche Geltendmachung von Schadensersatz und Ansprüchen gegenüber Vienna Alpine.

 

Im Besonderen wird darauf verwiesen, dass die notwendigen Voraussetzungen (Kondition und Ausrüstung) Bestandteil des Vertrages zwischen Vienna Alpine und dem Buchenden sind. Teilnehmer*innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen damit rechnen, von einzelnen (oder allen) Wanderungen und Touren ausgeschlossen zu werden. Kursleiter*innen und Führer*innen sind berechtigt, zu Beginn und noch während des Kurses oder der Reise einen/eine Teilnehmer*in, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen; soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem/der Teilnehmer*in deren Wert. Wir empfehlen vor anspruchsvolleren Touren vorab einen Arzt zu konsultieren.

 

Risiko:

Bergwandern ohne jedliches Risiko ist nicht möglich. Unsere Führer*innen planen ihre Touren nach bestem Wissen und Gewissen. Durch ihre Ausbildung und ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Gästen können sie das Risiko verkleinern. Doch Wandern ohne Risiko ist auch mit Führer*in nicht möglich, denn die Natur ist unberechenbar (Unwetter, Steinschlag, Lawinen...). Ein Maß an Selbsteinschätzung und Umsichtigkeit wird von allen Teilnehmer*innen gefordert. Dies sollten Sie bei Buchung bedenken und sich dieser Umstände bewusst sein.

 

Bezahlung:

Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von € 50,- inkl. 20% Mwst. fällig. Der Restbetrag ist bei allen Veranstaltungen bis spätestens 21 Tage vor dem jeweiligen Beginn spesenfrei auf unser Konto zu überweisen. Anfallende Spesen müssen wir Ihnen vor Kursbeginn rückverrechnen. Umbuchungen sind nur bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich. Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, dass dem Wunsch des/der Teilnehmer*in entsprochen werden kann. Für Umbuchungen, die von dem/der Teilnehmer*in veranlasst werden, müssen wir generell eine Bearbeitungsgebühr von € 40,00 inkl. 20% Mwst. pro Person berechnen.

Abänderungen und gesonderte Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich.

 

Ausnahme:

Bei Auslandsreisen werden von uns individuelle Zahlungstermine gesetzt.

Bankverbindung:

Andreas Mayerl
Tiroler Sparkasse

BIC/SWIFT-Code: SPIHATXXX22
IBAN: AT59 2050 3000 0147 0087

Leistungen:

Den Umfang unserer Leistungen entnehmen Sie bitte den Beschreibungen sowie Preisangaben in unserem Programmangebot. (Internetseite, Social Media, Flyer, Außenwerbung usw.).
Alle Preise beziehen sich auf die Führergebühr und die Anreise sowie Verpflegung des/der Bergwanderführers*in. Übernachtung, Verpflegung sowie Anfahrt sind, wenn nicht angegeben von den Teilnehmer*innen selbst zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit bei einigen Veranstaltungen mit dem Wanderführer anzureisen. Eine Beteiligung an den Fahrtkosten ist obligat.

 

Vienna Alpine behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungsangaben zu erklären, über die der/die Reiseteilnehmer*in vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen der Ausschreibungsangaben während der Reise sind aufgrund der Art einer Bergreise jederzeit möglich, da aufgrund von Straßenverhältnissen, Schlechtwettereinbrüchen, behördlicher Willkür u.a. der in der Ausschreibung angegebene Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die Ausschreibungen stellen insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Leitung aller Veranstaltungen und Reisen haben in der Regel die Wanderführer*innen. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Sollten Umstände eintreten, bei denen Vienna Alpine gezwungen ist, Touren an einen anderen Ort zu verlegen oder überhaupt abzubrechen sind keine Entgeldansprüche geltend zu machen. Allfällige Mehrkosten, welche dadurch entstehen, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in.

  

Ein Rücktritt von Teilnehmer*innen aufgrund der Änderung des Programms erfolgt zu den unter Punkt „Rücktritt“ aufgeführten Bedingungen.

 

Versicherungen:

Eine entsprechende Versicherung ist Sache der Teilnehmer*innen. Wir empfehlen, eine Unfall- und Krankenversicherung (Bergungs- und Rettungskosten eingeschlossen) sowie eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliesen.

Leihmaterial:

Bei Leihmaterial, das wir unseren Gästen gratis oder gegen die in der Ausschreibung angeführte Leihgebühr zur Verfügung stellen, sind die Kosten für Verlust oder Reparatur (die über die normale Abnützung hinausgehen) von den Teilnehmer*innen zu tragen.

Mindestteilnehmerzahl:

Führungen und Touren können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, dass sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung etwas anderes ergibt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 1 Woche vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, so stellt dieses ein völlig neues Angebot dar. Wir können dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem neu zu errechnenden Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Veranstaltung durchgeführt wird.

Leistungs- und Preisänderungen:

Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Preisänderungen vorbehalten.

Rücktritt-Stornogebühren:

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Das müssen Sie in Ihrem Interesse schriftlich tun. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem er bei Vienna Alpine einlangt.

Bei Rücktritt werden folgende Entschädigungen, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung gestellt:

  • bis 2 Wochen vorher werden 50%,

  • danach 80% des Gesamtpreises von uns einbehalten.
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

    

Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen:

Ist die Durchführung einer Veranstaltung aus dem Programm infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir vom Reisevertrag zurücktreten bzw. kündigen. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen steht uns eine wertentsprechende Entschädigung zu.

Beschränkung der Haftung:

Vienna Alpine tritt bei allen Veranstaltungen als Vermittler auf, sofern im Angebot nicht anders ausgeführt, übernimmt jedoch keine Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Preis- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Preise und Leistungen beinhalten die gesetzlichen Steuern.

Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme am bergsteigerischen Teil der Veranstaltung auf der Basis als selbständiger Bergsteiger*innen. Die Besteigungen und Befahrungen erfolgen auf Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko unter der Leitung des/der Berg- und Bergwanderführers*in bzw. Reiseleiters*in. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird bei allen Teilnehmer*innen vorausgesetzt. Der Veranstalter übernimmt daher keine Haftung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des bergsteigerischen Teiles der Reise ergeben. Dies wird von den Teilnehmer*innen ausdrücklich durch ihre Anmeldung bestätigt. Alle Veranstaltungen und Reisen werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Für Gipfelerfolg oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele können wir keine Garantie übernehmen. Es liegt in der Natur der Veranstaltungen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Kunden*in bestehen bleibt, was auch nicht zuletzt den Reiz solcher Veranstaltungen ausmacht. Dies sollten Sie bei Ihrer Buchung bedenken und sich dieser Umstände bewusst sein.

 

Die Beurteilung der Verhältnisse und der konditionellen Fähigkeiten der Teilnehmer*innen während der Reise oder des Kurses welche zu Änderungen des Programms führen können bleiben dem Wanderführer*in vorbehalten und können zu keinen Entgeltsansprüchen führen.

Wetter, Verhältnisse, konditionelle Fähigkeiten der Teilnehmer*innen sowie gesundheitliche Aspekte konfrontieren uns bei der jeweiligen Durchführung eines Programms hin und wieder mit Grenzbereichen die oft nicht klar erkennbar sind. Durch die bestätigte Anmeldung sind Ihnen diese Gefahren bekannt.

 

Gerichtsstand und Erfüllung ist Wien. Es wird österreichisches Recht vereinbart, dies unabhängig von der Nationalität der Teilnehmer*innen und des Schadensortes.

Stand Mai 2024

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